Ausschreibung
Veranstaltergemeinschaft
Sportfreunde 97/30 Lowick; Stadt-Sport-Verband Bocholt; Stadt Bocholt; FB Jugend, Familie, Schule u. Sport; Stadtmarketing
Termin:
Samstag, 6. Mai 2023
Meldungen:
Stadt-Sport-Verband Bocholt e. V.
Ostwall 18, 46397 Bocholt
Meldetermin:
Meldungen nur online ab dem 29. Januar 2023 unter www.bocholter-citylauf.de
Meldeschluss ist der 31. März 2023
Wettbewerbe:
- Mädchen- Schülerlauf (2,5 km) 17.00 Uhr
Jahrgang 2008-2015
- Jungen- Schülerlauf (2,5 km) 17.30 Uhr
Jahrgang 2008-2015
- Bocholter Schullauf (5 km) 18.00 Uhr
Jahrgang 2013 und älter
- Jedermann-Lauf (5 km) 19.00 Uhr
Jahrgang 2013 und älter
- Volks- und Straßenlauf (10 km) 20.00 Uhr
Jahrgang 2009 und älter
Zielschluss nach 1.15 Stunde.
Strecke:
Start und Ziel vor dem Historischen Rathaus asphaltiert, ohne Höhenunterschied; 2,5 km-Runde durch die Innenstadt.
Die Strecke ist DLV-vermessen (bestenlistenfähig)
Startgeld bis zum 28.02.2023:
12,- EUR Volks- und Straßenlauf
11,- EUR Jedermann-Lauf
5,- EUR Schülerlauf
Startgeld ab dem 01.03.2023:
15,- EUR Volks- und Straßenlauf
14,- EUR Jedermann-Lauf
5,- EUR Schülerlauf
5,- EUR Ummeldegebühr
Zahlung:
Per Einzugsermächtigung, Online
Bei Nichtantreten keine Rückerstattung. Entstehende Kosten durch fehlerhafte Bankverbindungen gehen zu Lasten des Teilnehmers
Nachmeldungen:
bis 60 Minuten vor dem Start möglich. Ein mögliches Teilnehmerlimit ist zu beachten!
Startunterlagen:
Freitag, 05.05.2023 zwischen 17.00-19.00 Uhr und Samstag, 06.05.2023 ab 15.00 Uhr im Wettkampfbüro Mariengymnasium
Gepäckservice:
Vor dem Meldebüro bietet der StadtBus Bocholt einen kostenlosen Gepäckservice.
Auszeichnung:
Urkunden aus dem Internet abrufbar
Ergebnislisten:
Abruf im Internet
Umkleiden:
Mariengymnasium (direkt am Parkplatz Berliner Platz)
Parkplätze:
Berliner Platz, Tiefgarage Europaplatz, Parkhaus Shopping Arkaden
Haftung:
Für den Fall seiner Teilnahme am Rennen erkennt der Teilnehmer den Haftungsausschluss der Veranstalter für Schäden jegliche Art an. Er wird weder gegen die Veranstalter und Sponsoren des Laufes oder gegen die Stadt Bocholt oder deren Vertreter Ansprüche gegen Schäden und Verletzungen jeglicher Art geltend machen, die ihm durch die Teilnahme am Lauf entstehen können. Er erklärt, dass er für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert ist und körperlich gesund ist. Bei Nichtantritt oder Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Startgebühr.
Teilnehmerlimit:
Der Veranstalter behält sich vor, ein Teilnehmerlimit auszusprechen.
Auskünfte:
Stadt-Sport-Verband Bocholt
Andreas Stockhausen
Tel.: 0171/1428259
www.bocholter-citylauf.de
Änderungen im Ablauf der Veranstaltung – insbesondere organisatorischer oder witterungsbedingter Art – hält sich der Veranstalter vor.
Aus Sicherheitsgründen ist die Benutzung eines Kopfhörers untersagt und führt zur Disqualifikation. Ebenso das Mitführen von Babyjogger oder Kinderwagen.
Mit der Teilnahme am Rennen stimmt der Teilnehmer der Veröffentlichung seiner persönlichen Daten in den Ergebnis- und Anmeldelisten zu.
Die Datenschutzbestimmungen i.S.d. DSGVO werden eingehalten.